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Exposé

  • ca. 14 qm
  • im Erdgeschoss gelegen
  • Parkettboden
  • begehbare Dusche
  • Check-In ab 15.00 Uhr
  • Check-Out bis 11.00 Uhr
  • Frühstück
  • kostenfreie Parkplätze

Standard-Einzelzimmer

Unsere kleinen und gemütlichen Standard-Einzelzimmer bieten genau passend Platz für eine Person und sind hervorragend geeignet für kurze Aufenthalte. Hier logieren Sie kostengünstig und zugleich komfortabel.

Im Erdgeschoss gelegen und ausgestattet mit hochwertigem Parkettboden und begehbarer Dusche sind unsere Standard-Einzelzimmer auch für Gäste mit Geheinschränkungen geeignet.

€ 106,00 (Nebensaison € 100,00) pro Nacht inklusive Frühstück

Willkommen in Ihrem Urlaubszuhause!

Am Anreisetag steht Ihnen Ihr Hotelzimmer ab 15 Uhr zur Verfügung. Sollten Sie früher anreisen, versüßen wir Ihnen die Zeit gerne mit einer Tasse Kaffee und einem leckeren Stück Kuchen auf unserer Terrasse mit herrlichem Ausblick in das malerische Wersetal. Am Abreisetag können Sie ganz in Ruhe nach einem ausgiebigen Frühstück bis 11 Uhr auschecken.

Kostenfreie Parkplätze stehen Ihnen direkt vor dem Hotel zur Verfügung. Falls Sie das schöne Münsterland lieber mit dem Rad, als mit dem Auto erkunden möchten, dürfen Sie gerne von unseren Leihfarrädern und E-Bikes Gebrauch machen. So erreichen Sie auch mit Leichtigkeit die Münsteraner Innenstadt nach einer kurzen Fahrt durchs Grüne.

Die Nutzung unseres Wellness-Bereichs mit Sauna und Osmanischem Dampfbad ist für unsere Gäste selbstverständlich kostenlos. Auf Wunsch verwöhnen wir Sie zusätzlich mit einer entspannenden Massage oder erfrischenden Kosmetikanwendung.

Lassen Sie es sich während Ihres Aufenthaltes bei uns so richtig gut gehen und genießen Sie die wohlverdiente Erholung! Wie wäre es beispielsweise mit einem romantischen Frühstück im Bett oder einem leckeren Glas Wein am Kamin bei einem guten Buch?

Freuen Sie sich auf Ihre Zeit bei uns!

Beherbergungssteuer der Stadt Münster

Die Stadt Münster hat zum 1. Januar 2024 beschlossen, eine Beherbergungssteuer auf alle Hotelübernachtungen in Höhe von 4,5% des reinen Übernachtungspreises, ohne Frühstück (inklusive Umsatzsteuer) zu erheben. Das Hotel ist verpflichtet, die Beherbergungssteuer von jedem übernachtenden Gast zu erheben und an die Stadt Münster abzuführen. Auch bei Geschäftsreisenden muss die Beherbergungssteuer seitens des Hotels erhoben werden.

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