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Wichtige Informationen für Ihre Buchung
Damit Ihrem erholsamen Aufenthalt bei uns nichts mehr im Wege steht, bitten wir Sie folgende Informationen zu beachten:
Für Wochenendbuchungen (Freitag bis Sonntag) vom 21.04. - 29.10.2023 sowie an Ostern, Karneval, im Advent und an Feiertagen berechnen wir einen Zuschlag für Doppelzimmer zur Einzelbelegung von € 20,00 pro Nacht (entfällt ab 4 Nächten)
Buchungen von Gruppen ab acht Personen können wir nur im Rahmen eines Arrangements oder mit Halbpension und zwei Mindestübernachtungen annehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Wir akzeptieren bei uns im Haus folgende Zahlungsarten:
- bar
- EC-Karte
- VISA
- Master
- American Express
Unsere Stornierungsbedingungen für Privatreisende lauten wie folgt:
Bis 3 Zimmer:
- Bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei
- 0 bis 6 Tage vor Anreise 80 % des Brutto-Buchungswertes
Ausnahme:
- Silvester-Arrangement: bis 42 Tage vor Anreise kostenfrei, danach 80 % des Brutto-Buchungswertes
3 - 8 Zimmer:
- bis 28 Tage vor Anreise kostenfrei
- 7 bis 27 Tage vor Anreise 60 % des Brutto-Buchungswertes
- 0 bis 6 Tage vor Anreise 80 % des Brutto-Buchungswertes
Ausnahme:
- Arrangements ab 4 ÜN: bis 42 Tage vor Anreise kostenfrei, danach 80 % des Brutto-Buchungswertes
ab 9 Zimmern:
- bis 42 Tage vor Anreise kostenfrei
- 14 bis 41 Tage vor Anreise 60 % des Brutto-Buchungswertes
- 0 bis 13 Tage vor Anreise 80 % des Brutto-Buchungswertes
Ausnahme:
- Arrangements ab 4 ÜN: bis 60 Tage vor Anreise kostenfrei, danach 80 % des Brutto-Buchungswertes
Wir empfehlen Ihnen zur Sicherheit den Abschluss unserer Ausfall-Absicherung. Mit dieser können Sie Ihre Buchung bis zum Anreisetag kostenfrei und unkompliziert stornieren.
Ausnahme: Ab einem Brutto-Buchungswert von € 1.000,00 bieten wir Ihnen keine Ausfall-Absicherung an. Wir bitten um Ihr Verständnis!
Beherbergungssteuer der Stadt Münster
Die Stadt Münster hat zum 1. Juli 2016 beschlossen, eine Beherbergungssteuer auf alle privaten Hotelübernachtungen in Höhe von 4,5% des reinen Übernachtungspreises, ohne Frühstück (inklusive Umsatzsteuer) zu erheben. Das Hotel ist verpflichtet, die Beherbergungssteuer von jedem privat übernachtenden Gast zu erheben und an die Stadt Münster abzuführen. Bei geschäftlich veranlassten Übernachtungen wird durch die Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers die Beherbergungssteuer nicht erhoben. Als ausreichend anzusehen sind z.B. eine formlose Bestätigung des Arbeitgebers unter Nennung des Namens und Geburtsdatums des Arbeitnehmers sowie des Beherbergungszeitraumes, oder die Buchungsbestätigung an den Arbeitgeber oder das Auftreten des Arbeitgebers als Rechnungsadressat. Kann der Geschäftsreisende eine solche Bescheinigung bei Anreise nicht vorlegen, so muss die Beherbergungssteuer seitens des Hotels erhoben werden.