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Heimat & Genuss Gourmet-Offerte
Freuen Sie sich auf:
- 2 Übernachtungen inklusive Frühstück
- 4-Gang-Heimat-Menü am ersten Abend mit "Münsterländer Aperitif"
- 6-Gang-Genießer-Menü am zweiten Abend
- 1 Glas Sekt Rosé im "Sylt am Bült" in Münster
- Leihfahrräder für die Dauer des Aufenthaltes (E-Bike Aufpreis € 15,00 pro Tag)
- Nutzung des Wellnessbereiches
Ankommen & Runterkommen
Bitte beachten Sie:
- Nebensaison vom 02.01. bis 20.04. 2023
- nicht buchbar über Karneval und Ostern
Preise pro Person | Hauptsaison Anreise Fr. und Sa. |
Hauptsaison Anreise So. und Do. |
Nebensaison Anreise Fr. und Sa. |
Nebensaison Anreise So. und Do. |
Suite (Preis bei Einzelbelegung) |
€ 389,00 (€ 509,00) |
€ 370,00 (€ 460,00) |
€ 350,00 (€ 440,00) |
€ 333,00 (€ 423,00) |
Wersehaus (Preis bei Einzelbelegung) |
€ 389,00 (€ 509,00) |
€ 370,00 (€ 460,00) |
€ 350,00 (€ 440,00) |
€ 333,00 (€ 423,00) |
Doppelzimmer-Deluxe (Preis bei Einzelbelegung) |
€ 349,00 (€ 469,00) |
€ 331,00 (€ 421,00) |
€ 315,00 (€ 415,00) |
€ 299,00 (€ 389,00) |
Doppelzimmer-Moderat (Preis bei Einzelbelegung) |
€ 329,00 (€ 449,00) |
€ 313,00 (€ 403,00) |
€ 297,00 (€ 387,00) |
€ 282,00 (€ 372,00) |
Doppelzimmer-Standard (Preis bei Einzelbelegung) |
€ 308,00 (€ 428,00) |
€ 293,00 (€ 383,00) |
€ 278,00 (€ 368,00) |
€ 264,00 (€ 354,00) |
Einzelzimmer-Moderat | € 388,00 | € 369,00 | € 350,00 | € 333,00 |
Einzelzimmer-Standard | € 338,00 | € 321,00 | € 305,00 | € 289,00 |
Beherbergungssteuer der Stadt Münster
Die Stadt Münster hat zum 1. Juli 2016 beschlossen, eine Beherbergungssteuer auf alle privaten Hotelübernachtungen in Höhe von 4,5% des reinen Übernachtungspreises, ohne Frühstück (inklusive Umsatzsteuer) zu erheben. Das Hotel ist verpflichtet, die Beherbergungssteuer von jedem privat übernachtenden Gast zu erheben und an die Stadt Münster abzuführen. Bei geschäftlich veranlassten Übernachtungen wird durch die Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers die Beherbergungssteuer nicht erhoben. Als ausreichend anzusehen sind z.B. eine formlose Bestätigung des Arbeitgebers unter Nennung des Namens und Geburtsdatums des Arbeitnehmers sowie des Beherbergungszeitraumes, oder die Buchungsbestätigung an den Arbeitgeber oder das Auftreten des Arbeitgebers als Rechnungsadressat. Kann der Geschäftsreisende eine solche Bescheinigung bei Anreise nicht vorlegen, so muss die Beherbergungssteuer seitens des Hotels erhoben werden.