Haben Sie noch Fragen? 0251 32804 0

Hier buchen Sie garantiert zum besten Preis!

Hier buchen Sie garantiert
zum besten Preis!

Wichtige Informationen für Ihre Buchung

Damit Ihrem erholsamen Aufenthalt bei uns nichts mehr im Wege steht, bitten wir Sie folgende Informationen zu beachten:

An den Wochenenden (Freitag-Sonntag) zwischen dem 28.03. - 27.10.2024 sowie im Advent haben wir zwei Mindestübernachtungen.

Buchungen von Gruppen ab acht Personen können wir nur im Rahmen eines Arrangements oder mit Halbpension und zwei Mindestübernachtungen annehmen. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Wir akzeptieren bei uns im Haus folgende Zahlungsarten:

- bar
- EC-Karte
- VISA
- Master
- American Express

Unsere Stornierungsbedingungen für Privatreisende lauten wie folgt:

Bis 3 Zimmer:
- Bis 7 Tage vor Anreise kostenfrei
- 0 bis 6 Tage vor Anreise 80 % des Brutto-Buchungswertes

Ausnahme:
- Silvester-Arrangement: bis 42 Tage vor Anreise kostenfrei, danach 80 % des Brutto-Buchungswertes

3 - 8 Zimmer:
- bis 28 Tage vor Anreise kostenfrei
- 7 bis 27 Tage vor Anreise 60 % des Brutto-Buchungswertes
- 0 bis 6 Tage vor Anreise 80 % des Brutto-Buchungswertes

Ausnahme:
- Arrangements ab 4 ÜN: bis 42 Tage vor Anreise kostenfrei, danach 80 % des Brutto-Buchungswertes

ab 9 Zimmern:
- bis 42 Tage vor Anreise kostenfrei
- 14 bis 41 Tage vor Anreise 60 % des Brutto-Buchungswertes
- 0 bis 13 Tage vor Anreise 80 % des Brutto-Buchungswertes

Ausnahme:
- Arrangements ab 4 ÜN: bis 60 Tage vor Anreise kostenfrei, danach 80 % des Brutto-Buchungswertes

Wir empfehlen Ihnen zur Sicherheit den Abschluss unserer Ausfall-Absicherung. Mit dieser können Sie Ihre Buchung bis zum Anreisetag kostenfrei und unkompliziert stornieren.

Ausnahme: Ab einem Brutto-Buchungswert von € 1.000,00 bieten wir Ihnen keine Ausfall-Absicherung an. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Beherbergungssteuer der Stadt Münster

Die Stadt Münster hat zum 1. Januar 2024 beschlossen, eine Beherbergungssteuer auf alle Hotelübernachtungen in Höhe von 4,5% des reinen Übernachtungspreises, ohne Frühstück (inklusive Umsatzsteuer) zu erheben. Das Hotel ist verpflichtet, die Beherbergungssteuer von jedem übernachtenden Gast zu erheben und an die Stadt Münster abzuführen. Auch bei Geschäftsreisenden muss die Beherbergungssteuer seitens des Hotels erhoben werden.

Einstellungen gespeichert
Datenschutzeinstellungen